Werkstoffwissenschaftliche Praxis
Laut § 15 des Curriculums für das Bachelorstudium Werkstoffwissenschaft ist zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine facheinschlägige, an die Studieninhalte ausgerichtete verpflichtende Praxis an einer dafür geeigneten, vorzugsweise außeruniversitären Einrichtung mit einem Arbeitsaufwand von 30 ECTS-Anrechnungspunkten (entspricht 80 Arbeitstagen) zu absolvieren. Die Praxis kann nach Wahl der oder des Studierenden in einem oder in bis zu vier annähernd gleich langen Blöcken geleistet werden. Sie soll möglichst ausgewogen auf die Tätigkeitsbereiche Werkstoffgewinnung und –verarbeitung, Werkstoffentwicklung, Werkstoffcharakterisierung und –prüfung sowie sonstige werkstoffwissenschaftliche Tätigkeiten verteilt sein. Mit der Pflichtpraxis soll frühestens nach dem zweiten Semester begonnen werden. Die Absolvierung der verpflichtenden Praxis ist im 7. Semester vorgesehen. Eine frühere Absolvierung ist auch in der LV-freien Zeit zulässig. Die Absolvierung der Praxis ist vom Betrieb, in dem die Praxis absolviert wurde, unter Angabe der Art und des zeitlichen Umfanges der geleisteten Arbeiten schriftlich zu bestätigen. Ebenso ist ein vom/von der Studierenden unterzeichnete Beschreibung der während der Praxis geleisteten Tätigkeiten und des erzielten Kompetenzgewinnes vorzulegen. (6) Als Ersatz für den Fall, dass die Absolvierung der Praxis nachweislich nicht möglich ist, ist eine angeleitete anwendungsorientierte schriftliche Arbeit durchzuführen. Das Ausmaß ist dem Umfang der nicht erbrachten Praxis anzupassen. Details legt die Studiendekanin oder der Studiendekan fest.
Das Praxisformular finden Sie unter folgendem Link: https://www.unileoben.ac.at/de/6793/
Das Praxisformular mit dem Tätigkeitsbericht sind mit den Originalunterschriften im Sekretariat des Lehrstuhls für Struktur- und Funktionskeramik, Peter-Tunner-Straße 5, 3. Stock, abzugeben.